Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesreisekostengesetz - LRKG M-V)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesreisekostengesetz - LRKG M-V)
Amtliche Abkürzung
LRKG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2032-4

Vom 3. Juni 1998 (GVOBl. M-V S. 554; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2032 - 3)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V S. 554)

Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Anspruch auf Reisekostenvergütung3
Fahrkostenerstattung4
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung5
Dauer der Dienstreise6
Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwandsvergütung7
Übernachtungskostenerstattung, Übernachtungsgeld8
Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen9
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Füllen10
Erkrankung während einer Dienstreise11
Verbindung von Dienstreisen mit anderen Reisen12
Vergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Pauschvergütung13
Abfindung bei Auslandsdienstreisen14
Auslagenerstattung bei Reisen aus besonderem Anlass15
Ermächtigung, Verwaltungsvorschriften, Trennungsgeld, Auslandstrennungsgeld, Dienstortbestimmung16
Verweisungen17