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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 130g BayHIG - Bewirtschaftung der Mittel

Bibliographie

Titel
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Amtliche Abkürzung
BayHIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2210-1-3-WK

Die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Mittel nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b im Rahmen eines Haushalts mit verdichteter Titelstruktur müssen diejenigen Hochschulen, für die der Staatshaushalt 2023 keine verdichtete Titelstruktur vorsieht, bis spätestens 31. Dezember 2023 herbeiführen.