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  • ab 17.06.2021 (aktuelle Fassung)

§ 2 KatSG - Katastrophenschutz

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz - KatSG)
Amtliche Abkürzung
KatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2192-2

(1) Katastrophenschutz ist der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen und Großschadenslagen im Sinne dieses Gesetzes ausgehen. Er ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und umfasst Maßnahmen der Katastrophenvorsorge und Maßnahmen der Katastrophenabwehr.

(2) Der Katastrophenschutz ergänzt die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung um die im öffentlichen Interesse gebotenen Maßnahmen.