Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- SSÜG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 12-2
Vom 7. Juli 2021 (Amtsbl. I S. 2141)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | 1 |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | 3a |
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person | 6 |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | 10 |
Datenerhebung | 11 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 13 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 15 |
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | 15a |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 16 |
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung | 17 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 18 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 19 |
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | 20 |
Übermittlung und Zweckbindung | 21 |
Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten | 22 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | 23 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelungen für den nicht öffentlichen Bereich | |
Anwendungsbereich | 24 |
Zuständigkeit | 25 |
Sicherheitserklärung | 26 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 27 |
Aktualisierung | 28 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 29 |
Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle | 30 |
Datenverarbeitung in automatisierten Dateien | 31 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 32 |
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen | 33 |
Verordnungsermächtigung | 34 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 35 |
Anwendung des Saarländischen Datenschutzgesetzes und Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes | 36 |
Unabhängige Datenschutzkontrolle | 37 |
Einschränkung von Grundrechten | 38 |
Übergangsregelung | 39 |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 40 |