§ 12 HAuslG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
- Redaktionelle Abkürzung
- HAuslG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 243-1
Heimatlose Ausländer sind in der Wahl ihres Aufenthaltsortes und in der Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.