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§ 1 ZustVOSchAuf - Besondere Zuständigkeiten der unteren Schulaufsichtsbehörden

Bibliographie

Titel
Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht - ZustVOSchAuf)
Amtliche Abkürzung
ZustVOSchAuf
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Den Schulämtern werden für alle Schulformen und Schulstufen die nachstehend aufgeführten weiteren allgemeinen Angelegenheiten zugewiesen:

  1. 1.

    Information, Beratung und Koordination der Schulen in allgemeinen schulfachlichen Angelegenheiten

    1. a)

      der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte,

    2. b)

      der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung,

    3. c)

      des Schulgesundheitswesens einschließlich der schulischen Suchtprävention,

    4. d)

      des außerunterrichtlichen Schulsports einschließlich des schulsportlichen Wettkampfwesens,

    5. e)

      der Schülerbetriebspraktika an allgemeinbildenden Schulen und

    6. f)

      der Zusammenarbeit mit örtlichen Diensten kommunaler und freier Träger zur Unterstützung der Schulen.

  2. 2.

    Organisation des Hausunterrichts

  3. 3.

    Beratung, Unterstützung und Aufsicht bei der schulinternen Lehrerfortbildung; Medienberatung der Schulen; Planung und Durchführung von Maßnahmen der Lehrerfortbildung der Schulen, soweit sie nicht als überregionale Maßnahmen der Bezirksregierungen oder auf den Regierungsbezirk bezogen angelegt sind

  4. 4.

    Auswahl von Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung und Vorschlag an die Bezirksregierungen.

  5. 5.

    Mitwirkung in Regionalen Bildungsnetzwerken.