Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
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Vorbemerkung: |
Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. |
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Abschnitt 1 |
Klageverfahren erster Instanz |
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| Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | |
10 | - | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ....... | 360,00 EUR |
11 | - | Aberkennung des Ruhegehalts ................ | 360,00 EUR |
12 | - | Zurückstufung .............................. | 240,00 EUR |
13 | - | Kürzung der Dienstbezüge ................... | 180,00 EUR |
14 | - | Kürzung des Ruhegehalts .................... | 180,00 EUR |
15 | - | Geldbuße ................................... | 120,00 EUR |
16 | - | Verweis .................................... | 60,00 EUR |
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .................
| 60,00 EUR |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| 1. | Zurücknahme der Klage | |
| | a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | |
| | b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | |
| 2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | |
| Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf ........ | 0,5 |
| | Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |
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Abschnitt 2 |
Zulassung und Durchführung der Berufung |
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20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | |
| Soweit der Antrag abgelehnt wird ................. | 1,0 |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | |
| Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird ....... | 0,5 |
| | Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | |
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen ....... | 1,5 |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: | |
| Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .................. | 0,5 |
| | Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | |
| 1. | Zurücknahme der Berufung oder der Klage | |
| | a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | |
| | b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | |
| 2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | |
| Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ................. | 1,0 |
| | Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |
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Abschnitt 3 |
Revision |
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30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen ....... | 2,0 |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: | |
| Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .................. | 1,0 |
| | Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | |
| 1. | Zurücknahme der Revision oder der Klage | |
| | a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | |
| | b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | |
| 2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | |
| Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .................. | 1,5 |
| | Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |
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Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
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Abschnitt 4 |
Besondere Verfahren |
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40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen ...................................... | 180,00 EUR |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist ..................... | 60,00 EUR |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| 1. | Zurücknahme des Antrags | |
| | a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | |
| | b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über den Antrag der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | |
| 2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | |
| Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf ........ | 0,5 |
| | Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |
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Abschnitt 5 |
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
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50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: | |
| Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ................................... | 50,00 EUR |
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Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen gebühr 10 bis 17 und 40 |
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Abschnitt 6 |
Beschwerde |
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60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen ...................................... | 1,5 |
61 | (weggefallen) | |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: | |
| Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . | 1,5 |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| 1. | Zurücknahme der Beschwerde, der Klage oder des Antrags | |
| | a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | |
| | b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über die Beschwerde der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | |
| 2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: | |
| Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf ........ | 0,75 |
| | Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ................................... | 50,00 EUR |