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Anlage 1 HonigV - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen der Lebensmittel

Bibliographie

Titel
Honigverordnung (HonigV)
Amtliche Abkürzung
HonigV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-40-91

Anlage 1
(zu den §§ 1, 3 und 4)

Abschnitt I
Allgemeines

Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen.

Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Fructose und Glucose, sowie aus organischen Säuren, Enzymen und beim Nektarsammeln aufgenommenen festen Partikeln. Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis dunkelbraun. Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein. Die Unterschiede in Geschmack und Aroma werden von der jeweiligen botanischen Herkunft bestimmt.

Abschnitt II
Honigarten

Nach Herkunft, Gewinnungsart, Angebotsform oder Zweckbestimmung werden folgende Honigarten unterschieden:

Bezeichnung des LebensmittelsBegriffsbestimmung
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1. Blütenhonig oder Nektarhonigvollständig oder überwiegend aus dem Nektar von Pflanzen stammender Honig
2. HonigtauhonigHonig, der vollständig oder überwiegend aus auf lebenden Pflanzenteilen befindlichen Exkreten von an Pflanzen saugenden Insekten (Hemiptera) oder aus Sekreten lebender Pflanzenteile stammt
3. Wabenhonig oder Scheibenhonigvon Bienen in den gedeckelten, brutfreien Zellen der von ihnen frisch gebauten Honigwaben oder in Honigwaben aus feinen, ausschließlich aus Bienenwachs hergestellten gewaffelten Wachsblättern gespeicherter Honig, der in ganzen oder geteilten Waben gehandelt wird
4. Honig mit Wabenteilen oder Wabenstücke in HonigHonig, der ein oder mehrere Stücke Wabenhonig enthält
5. Tropfhonigdurch Austropfen der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig
6. Schleuderhonigdurch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener Honig
7. Presshonigdurch Pressen der brutfreien Waben ohne oder mit Erwärmung auf höchstens 45 Grad Celsius gewonnener Honig
8. gefilterter HonigHonig, der gewonnen wird, indem anorganische oder organische Fremdstoffe so entzogen werden, dass Pollen in erheblichem Maße entfernt werden
9. BackhonigHonig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel, die anschließend verarbeitet werden, geeignet ist