Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)
Amtliche Abkürzung
WO-LPVG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2035

Vom 20. Mai 1986 (GV. NRW. S. 485)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2017 (GV. NRW. S. 865)

Auf Grund des § 124 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1984 (GV. NW. 1985 S. 29), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(2)§§
Erstes Kapitel:
Wahl des Personalrats
Erster Abschnitt:
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Wahlvorstand, Wahlhelfer1
Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis2
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis3
Vorabstimmungen4
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen5
Wahlausschreiben6
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist7
Inhalt der Wahlvorschläge8
Behandlung der Wahlvorschläge, ungültige Wahlvorschläge9
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen10
Bezeichnung der Wahlvorschläge11
Bekanntgabe der Wahlvorschläge12
Sitzungsniederschriften13
Ausübung des Wahlrechts; Stimmzettel, ungültige Stimmen14
Wahlhandlung15
Schriftliche Stimmabgabe16
Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen17
Schriftliche Stimmabgabe in sonstigen Fällen18
Feststellung des Wahlergebnisses19
Wahlniederschrift20
Benachrichtigung der gewählten Bewerber und Bekanntmachung21
Aufbewahrung der Wahlunterlagen22
Zweiter Abschnitt:
Besondere Vorschriften über die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
Erster Unterabschnitt:
Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Voraussetzungen für Verhältniswahl; Stimmzettel, Stimmabgabe23
Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl24
Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl25
Zweiter Unterabschnitt:
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags, bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
Voraussetzungen für Personenwahl; Stimmzettel, Stimmabgabe26
Ermittlung der gewählten Bewerber27
Zweites Kapitel:
Wahl der Stufenvertretungen
Erster Abschnitt:
Wahl des Bezirkspersonalrats
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats28
Leitung der Wahl29
Feststellung der Beschäftigtenzahl; Wählerverzeichnis30
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder31
Gleichzeitige Wahl32
Wahlausschreiben33
Stimmabgabe, Stimmzettel34
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses35
Zweiter Abschnitt:
Wahl des Hauptpersonalrats
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats36
Leitung der Wahl37
Durchführung der Wahl38
Drittes Kapitel:
Wahl des Gesamtpersonalrats
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats39
Viertes Kapitel:
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Erster Abschnitt:
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vorbereitung und Durchführung der Wahl40
Zweiter Abschnitt:
Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
Vorbereitung und Durchführung der Wahl41
Fünftes Kapitel:
Sondervorschriften
Erster Abschnitt:
Polizei
(weggefallen)42
Zweiter Abschnitt:
Lehrer
Wahl der Lehrer-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Abs. 1 und 2 Satz 1 LPVG43
Wahl der Lehrer-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Abs. 2 Satz 2 LPVG44
Dritter Abschnitt:
Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst
Wahl der Personalräte45
Wahl des Bezirkspersonalrats46
Sechstes Kapitel:
Schlussvorschriften
Bestellung von Wahlvorständen47
Berechnung von Fristen48
Sprachform49
(weggefallen)49a
Inkrafttreten50

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.