§ 84 HessVwVG - Ausführungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Amtliche Abkürzung
HessVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-12

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erläßt der für das Verwaltungsvollstreckungsrecht zuständige Minister, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen.