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  • ab 03.10.1990 (aktuelle Fassung)

§ 1 LWappG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
LWappG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
113-1

(1) Das Wappen des Landes Thüringen bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silbern gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen. Die Urzeichnung des Wappens wird im Thüringischen Staatsarchiv aufbewahrt.

(2) Die Landesfarben sind weiß-rot.