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§ 12 VermKatG NRW - Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) 
Amtliche Abkürzung
VermKatG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7134

Die Erhebung umfasst alle Maßnahmen zur Erneuerung und Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören insbesondere:

  1. 1.

    Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen, zur Erfassung von Gebäuden und zur Laufendhaltung des Anschlusspunktfeldes (Liegenschaftsvermessungen);

  2. 2.

    Erhebungen zur Laufendhaltung der Angaben über die tatsächliche Nutzung und die charakteristische Topographie;

  3. 3.

    die Verwendung der Mitteilungen zur Laufendhaltung der Liegenschafts- und Eigentümerangaben;

  4. 4.

    die Verwendung sonstiger Informationen zur Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.