§ 12 VermKatG NRW - Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- VermKatG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 7134
Die Erhebung umfasst alle Maßnahmen zur Erneuerung und Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören insbesondere:
- 1.
Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder Koordinierung von Grundstücksgrenzen, zur Erfassung von Gebäuden und zur Laufendhaltung des Anschlusspunktfeldes (Liegenschaftsvermessungen);
- 2.
Erhebungen zur Laufendhaltung der Angaben über die tatsächliche Nutzung und die charakteristische Topographie;
- 3.
die Verwendung der Mitteilungen zur Laufendhaltung der Liegenschafts- und Eigentümerangaben;
- 4.
die Verwendung sonstiger Informationen zur Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.