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  • ab [ohne Datum] (aktuelle Fassung)

Art. 4 LSchlG - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und zur Änderung von Rechtsvorschriften (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG)
Amtliche Abkürzung
LSchlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
400-1a

Die auf Artikel 3 Abs. 4 und 5 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen weiterhin durch Rechtsverordnung geändert werden.