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§ 51 EuWO - Vermerk über die Stimmabgabe

Bibliographie

Titel
Europawahlordnung (EuWO)
Amtliche Abkürzung
EuWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
111-5-4

Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe neben dem Namen des Wählers im Wählerverzeichnis in der dafür bestimmten Spalte.