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EuWO - Europawahlordnung
§§ 60 - 74, Vierter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§§ 60 - 74, Vierter Abschnitt - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§ 60 EuWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 61 EuWO, Zählung der Wähler
§ 62 EuWO, Zählung der Stimmen
§ 63 EuWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 64 EuWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 65 EuWO, Wahlniederschrift
§ 66 EuWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 67 EuWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 68 EuWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 69 EuWO, Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt
§ 70 EuWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
§ 71 EuWO, Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet
§ 72 EuWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
§ 73 EuWO, Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 74 EuWO, Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter