Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)

Bibliographie

Titel
Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)
Amtliche Abkürzung
LEisenbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
932-2

Vom 27. Juni 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 266)

Zuletzt geändert durch Artikel 86 der Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Sicherheitsvorschriften3
Zweiter Teil
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
Abschnitt I
Rechtsstellung
Genehmigung4
Auskunft und Nachschau5
Abschnitt II
Schutzvorschriften
Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen6
Schutzmaßnahmen7
Abschnitt III
Anschlüsse, Benutzung öffentlicher Straßen
Gestattung von Anschlüssen8
Abschnitt IV
Bahnbetrieb
Betriebsleitung9
Eröffnung des Betriebs10
Anwendung des Gesetzes über die Bahneinheiten11
Dritter Teil
Eisenbahnen des nicht öffentlichen Verkehrs
Genehmigungsverfahren, Bahnbetrieb12
Personenbeförderung, öffentlicher Verkehr13
Schutzvorschriften14
Anschluss an andere nicht öffentliche Eisenbahnen15
Vierter Teil
Aufsicht, Zuständigkeiten, Verordnungen, Ordnungswidrigkeiten
Aufsicht16
Zuständige Behörden17
Verordnungen18
Ordnungswidrigkeiten19
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsregelung20
In-Kraft-Treten21