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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Redaktionelle Abkürzung
FGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-1

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 2 § 5 des Gesetzes vom 27. Juni 1970 (BGBl. I S. 911) (2)

Redaktionelle Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften1 - 34
Zweiter Abschnitt
Vormundschaftssachen35 - 64
Dritter Abschnitt
Annahme an Kindes Statt65 - 68
Vierter Abschnitt
Personenstand69 - 71
Fünfter Abschnitt
Nachlaß- und Teilungssachen72 - 99
Sechster Abschnitt
(aufgehoben)100 - 124
Siebenter Abschnitt
Handelssachen125 - 158
Achter Abschnitt
Vereinssachen. Güterrechtsregister159 - 162
Neunter Abschnitt
Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf163 - 166
Zehnter Abschnitt
(weggefallen)167 - 184
Elfter Abschnitt
Schlußbestimmungen185 - 200

(2) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 2 § 5 des Gesetzes vom 27. Juni 1970 (BGBl. I S. 911) gilt dieses Gesetz nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht redaktionell angepasst