§ 10 VermBDV 1994 - Anwendungszeitraum
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (VermBDV 1994)
- Amtliche Abkürzung
- VermBDV 1994
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 800-9-3-3
1§ 8 dieser Verordnung ist auf vermögenswirksame Leistungen, über die nach dem 31. Dezember 1994 vorzeitig verfügt worden ist, anzuwenden. 2Im Übrigen ist diese Verordnung auf vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1993 angelegt werden, anzuwenden.