Anlage 1 VAPhbD
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwaltungsdienst - VAPhbD)
- Amtliche Abkürzung
- VAPhbD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20301
zu §§ 6 Absatz 2 und 9 Absatz 2 VAPhbD
Städtebau (gem. § 2 Absatz 1 Nummer 1) | |||
---|---|---|---|
Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
Abschnitt | Dauer (Wochen) | ||
I | 50 | Stadt, Kreis, Wohnungsbauträger, Planungsamt bzw. -abteilung, Bauaufsichtsamt, übergreifende Ämter für Hochbau, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Landschaftspflege und Grünordnung, Liegenschaftswesen, Leitung des Planungs- bzw. Baudezernats und andere Dezernate | Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen von Kommunalverwaltungen |
Entwicklungs- und Bauleitplanung: | |||
Bestandsaufnahme, Analyse, Bedarfsprüfung, Entwurf, städtebauliche Wettbewerbe, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahren, Abwägung. | |||
Planverwirklichung: | |||
Bodenverkehr, Bodenordnung, Bauordnungswesen, Liegenschaftswesen. | |||
Fachplanungen und ihre städtebauliche Integration: Städtebauförderung, Wohnungswesen, Hochbau, Verkehr - öffentlicher Nah- und Individualverkehr, Straßenplanung -, Ver- und Entsorgung, Umweltschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz -, Naturschutz, Landschaftspflege und Grünordnung. | |||
Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung bei städtebaulichen Planungen. | |||
Aufgaben, Organisation und Rechtsgrundlagen kommunaler Dezernate, z.B. für Finanzen, Schulen, Gesundheit. | |||
Leitung des Planungs- bzw. Baudezernats, politische Gremien, Personalwesen. | |||
Eigene Vorträge und Ausarbeitungen. | |||
II | 8 | Regierungsbezirk, Land Bund | Aufgaben und Organisation der übergemeindlichen Behörden und übergreifenden Ämter, Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung, Städtebau, Bauordnungswesen, Genehmigung der Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Planung; eigene Vorträge und Ausarbeitungen. |
III | 4 | Wahlweise in Abschnitt I oder II | Vertiefungs- bzw. Wahlgebiete; abschließende Information. |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
8 | Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, Mündliche Prüfung | ||
ca. 16 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Stadtbauwesen (gem. § 2 Absatz 1 Nummer 2) | |||
---|---|---|---|
Ausbiliungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
Abschnitt | Dauer (Wochen) | ||
I | 46 | Kommune, Kreis, untere Fachbehörden, Träger des Nahverkehrs sowie von Ver- und Entsorgungseinrichtungen | Praktisches Wahrnehmen von Dienstgeschäften und informatorische Tätigkeiten in den Fachbereichen Städtebau, Stadtstraßen, Stadtbahnen, Siedlungsabfall- und -Wasserwirtschaft. |
Dabei sind die Verwaltungsbereiche Planen, Ordnen, Bauen und Betreiben abzudecken. | |||
Es soll das Umsetzen von Ingenieuraufgaben in der Verwaltungspraxis geübt werden. Dazu zählen wesentliche Aufgaben wie Vorbereiten von Verträgen, Verhandlungsführung, Bearbeiten von Verwaltungsakten, Abfassen von Beiträgen zu Rechtsverfahren (Planfeststellung o.ä.) u.a. | |||
II | 13 | Bezirks-, Landes-, Bundes- und EU-Behörden | Ausbildung im Verwaltungsdienst übergeordneter Behörden mit informatorischer Tätigkeit und praktischer Mitarbeit. |
Kennenlernen des Zusammenspiels der öffentlichen Verwaltung mit den Trägern öffentlicher Belange, der unterschiedlichen Organisationsformen und des Beziehungsgeflechts von unterer, oberer und oberster Verwaltungsebene. (Teile dieses Abschnitts können auch in einem anderen Bundesland oder - bei Vorliegen der sprachlichen Voraussetzungen - einer EU-Behörde absolviert werden.) | |||
III | 4 | Wahlweise in Abschnitt I oder II | Vertiefungs- bzw. Wahlgebiete; abschließende Information. |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
8 | Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, Mündliche Prüfung | ||
ca. 16 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Straßenwesen (gem. § 2 Absatz 1 Nummer 3) | |||
---|---|---|---|
Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
Abschnitt | Dauer (Wochen) | ||
I | 23 (21)* | Niederlassung Straßen.NRW | Aufgaben und Organisation der Straßenbauverwaltung, Geschäftsbetrieb eines Amtes: Aufgaben des Amtsvorstandes, Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Straßenverwaltung und Straßenrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Vermögensverwaltung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherheit, Straßenbetrieb; Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. |
II | 34 (28)* | Niederlassung Straßen.NRW | Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Vorbereitung und Durchführung von Bauten: Straßenplanung und Straßenentwurf; Linienbestimmung, Landschaftsschutz, Lärmschutz, Ökologie, Flächensicherung, Planfeststellung; Grunderwerb, Enteignung, Flurbereinigung; Ausschreibung, Verdingungswesen, Bauvertragsrecht, Baupreisrecht; Verantwortlichkeit, Haftung, Unfallverhütung; Straßenbautechnik, Straßenausstattung, Konstruktiver Ingenieurbau, Bauaufsicht, Überwachung, Gütesicherung; Abnahme und Abrechnung. |
III | 8 | Stadtverwaltung | Aufgaben und Organisation der Kommunalverwaltung, Bauleitplanung, Erschließung, Bodenordnung, Bauordnungswesen; Verkehrs- und Versorgungsplanung, städtischer Tiefbau, Stadthygiene, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe. |
Staatliches Umweltamt | Aufgaben und Organisation, Grundzüge des Wasserrechts, des Wasserwesens und der Wasserwirtschaft inkl. Siedlungswasserwirtschaft, Gewässerschutz. | ||
Verkehrsbetriebe | Aufgaben, Organisation, Wirtschaftsführung, Grundzüge des Eisenbahnrechts. Einführung in den Eisenbahnbetrieb, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). | ||
IV | 14 (10)* | mittlere/höhere Instanz | Geschäftsbetrieb, Organisation und Rechtsgrundlagen der technischen Verwaltungen, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs- und Privatrechts sowie der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit; verwaltungsmäßige Behandlung von Bauvorhaben; Vertiefung im Straßenbaurecht, Grunderwerb, Enteignung, Personalrecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen; Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen anderer Verwaltungen; Planungsmethodik und Informatik, Bedarfsermittlung, Ausbauplanung und Finanzierung, Straßenbauprogramme; Umweltschutz nationale und internationale Organisationen im Straßenwesen, Führungstechnik. |
V | 10 | Auslandsaufenthalt ()* Wahlmöglichkeit - dann gelten bei Ausbildungsdauer die Klammerwerte | Analog zum Ausbildungsinhalt der Ausbildungsabschnitte I, II und IV |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
8 | Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, Mündliche Prüfung | ||
10 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Hochbau (gem. § 2 Absatz 1 Nummer 4) | |||
---|---|---|---|
Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
Abschnitt | Dauer (Wochen) | ||
I | 28 | Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW | Öffentlicher Hochbau: |
Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der Niederlassung, insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von Haushaltsunterlagen, Facility-Management, Projektmanagement (delegierbare und nichtdelegierbare Bauherrenleistungen), Kostenplanung und Kostensteuerung (Kosten-Leistungs-Rechnung, Mittelbewirtschaftung), Terminplanung/Terminsteuerung, Vertragswesen, Verdingungswesen, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung, Unfallverhütungsvorschriften, Einsatz und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bauwesen, Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterin bzw. des Dienststellenleiters. | |||
II | 18 | Kommunale Bauverwaltung | Bauordnungswesen: |
Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigungs- und Sonderverfahren (vereinfachtes Freistellungs-, Anzeige-, Zustimmungsverfahren), Ausnahmen und Befreiung/Abweichungen, Bauüberwachung, Abnahmen/Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht/ Fachplanungsrecht. | |||
9 | Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: | ||
Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Sicherung der Bauleitplanung, Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen. | |||
III | 10 | Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes, Oberfinanzdirektion als technische Aufsichtsbehörde | Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht - Sonderaufgaben - Obere Bauaufsichtsbehörde: |
Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben/Petitionen, Haushaltswesen, Denkmalpflege, Landes- und Regionalplanung, Programmentwicklung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Wettbewerbswesen, Widerspruchs verfahren, Zustimmung und Befreiung. | |||
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
8 | Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, Mündliche Prüfung | ||
ca. 13 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung (gem. § 2 Absatz 1 Nummer 5) | |||
---|---|---|---|
Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
Abschnitt | Dauer (Wochen) | ||
I | 34 | Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW | Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. |
Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnische Anlagen, Betriebsführung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB,VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ing.-Verträgen, Gewährleistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. | |||
II | 8 | Private, staatliche und/oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z.B. Telekommunikationsunternehmen, Kliniken, Universitäten, Verkehrsunternehmen | Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektrotechnischen und kommunikationstechnischen Anlagen. |
Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge. | |||
4 | Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge. | |
III | 3 | Umweltbehörde, Arbeitsschutzbehörde | Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz. |
3 | Technische Überwachung (z.B.TÜV) | Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. | |
7 | Bezirksregierung, Oberfinanzdirektion als technische Aufsichtsbehörde | Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen. | |
2 | Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen | Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -Verarbeitung, Energiekennzahlen. | |
6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung. | |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
8 | Prüfungsvorbereitung, Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, Mündliche Prüfung | ||
ca. 11 | Lehrgänge | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Außer Kraft am 9. Dezember 2021 durch § 31 Satz 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2021 (GV. NRW. S. 1252). zur weiteren Anwendung s. § 30 der Verordnung vom 20. Oktober 2021 (GV. NRW. S. 1252).