Versionsverlauf


§ 128 StVollzG - Sozialtherapeutische Behandlung in Frauenanstalten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) -
Amtliche Abkürzung
StVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
312-9-1

Die Unterbringung einer Frau in der sozialtherapeutischen Anstalt kann in einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Frauenanstalt durchgeführt werden, wenn die Anstalt für die sozialtherapeutische Behandlung eingerichtet ist.