Art. 74 PAG - Einschränkung von Grundrechten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)
- Amtliche Abkürzung
- PAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2012-1-1-I
Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt werden.