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Bayern
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PAG,BY - Polizeiaufgabengesetz
Art. 1 - 10, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
Art. 1 - 10, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
Art. 1 PAG, Begriff der Polizei
Art. 2 PAG, Aufgaben der Polizei
Art. 3 PAG, Verhältnis zu anderen Behörden
Art. 4 PAG, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Art. 5 PAG, Ermessen, Wahl der Mittel
Art. 6 PAG, Ausweispflicht des Polizeibeamten
Art. 7 PAG, Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
Art. 8 PAG, Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
Art. 9 PAG, Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
Art. 10 PAG, Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen