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Organisationsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesorganisationsgesetz - LOG M-V)

Bibliographie

Titel
Organisationsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesorganisationsgesetz - LOG M-V)
Amtliche Abkürzung
LOG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
200-6

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 200 - 6

Vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Träger der Landesverwaltung2
Teil 2
Allgemeine Grundsätze der Verwaltungsorganisation
Bestimmung des Verwaltungsträgers, Dezentralisierung3
Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen4
Teil 3
Aufbau der Landesverwaltung
Abschnitt 1
Unmittelbare Landesverwaltung
Oberste Landesbehörden5
Obere Landesbehörden6
Untere Landesbehörden7
Errichtung, Auflösung und Verlegung von Landesbehörden8
Abschnitt 2
Weitere Träger der öffentlichen Verwaltung
Träger der öffentlichen Verwaltung9
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts10
Privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger11
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts, nichtrechtsfähige Vereinigungen12
Teil 4
Zuständigkeit
Zuständigkeit von Landesbehörden13
Ausführung von Bundesrecht und von Rechtsakten der Europäischen Union14
Teil 5
Aufsicht
Abschnitt 1
Dienst- und Fachaufsicht über Behörden des Landes
Dienst- und Fachaufsicht15
Umfang der Dienst- und Fachaufsicht16
Mittel der Dienst- und Fachaufsicht17
Abschnitt 2
Aufsicht über sonstige Behörden, natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen
Fachaufsicht über Behörden der Gemeinden, Landkreise und Ämter18
Fachaufsicht über Behörden der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ohne Gebietshoheit, Anstalten und Stiftungen, Insolvenz19
Aufsicht über natürliche und juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Vereinigungen20
Teil 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
Bestehende Behörden21
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten22

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.