Art. 17 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Amtliche Abkürzung
- BayLBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2238-1-UK
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:
- 1.das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder
- 3.das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.