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§ 17 SGB III - Drohende Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Amtliche Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

  1. 1.

    versicherungspflichtig beschäftigt sind,

  2. 2.

    alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

  3. 3.

    voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.