§ 26 BerlHG - Weiterbildungsangebote
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
- Amtliche Abkürzung
- BerlHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 221-11
Die Hochschulen sollen Möglichkeiten der Weiterbildung entwickeln und anbieten. Weiterbildungsangebote sind neben weiterbildenden Studiengängen solche Angebote zur Weiterbildung, die auch Bewerbern und Bewerberinnen offenstehen, die die für eine Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Bei der Gestaltung von Weiterbildungsangeboten ist die besondere Lebenssituation von Teilnehmern und Teilnehmerinnen mit familiären Aufgaben sowie von Berufstätigen zu berücksichtigen. Für die erfolgreiche Teilnahme an Angeboten nach Satz 1 können Zertifikate erteilt werden.