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§ 3 AGFGO LSA - Zahl der Senate

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung für das Land Sachsen-Anhalt (AGFGO LSA)
Amtliche Abkürzung
AGFGO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
35.1

Der Präsident des Finanzgerichts bestimmt im Rahmen des Stellenplans nach Anhörung des Präsidiums die Zahl der Senate.