Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
Amtliche Abkürzung
BörsZulV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-1-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2832)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erstes Kapitel
Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt
Erster Abschnitt
Zulassungsvoraussetzungen
Rechtsgrundlage des Emittenten1
Mindestbetrag der Wertpapiere2
Dauer des Bestehens des Emittenten3
Rechtsgrundlage der Wertpapiere4
Handelbarkeit der Wertpapiere5
Stückelung der Wertpapiere6
Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission7
Druckausstattung der Wertpapiere8
Streuung der Aktien9
Emittenten aus Drittstaaten10
Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht11
Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten12
Zweiter Abschnitt
(weggefallen)13 - 47
Dritter Abschnitt
Zulassungsverfahren
Zulassungsantrag48
Veröffentlichung eines Basisprospekts48a
(weggefallen)49
Zeitpunkt der Zulassung50
Veröffentlichung der Zulassung51
Einführung52
Zweites Kapitel
Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Erster Abschnitt
(weggefallen)53 - 62
Zweiter Abschnitt
Sonstige Pflichten
(weggefallen)63
(weggefallen)64
(weggefallen)65
(weggefallen)66
(weggefallen)67
(weggefallen)68
Zulassung später ausgegebener Aktien69
(weggefallen)70
Drittes Kapitel
Schlussvorschriften
(weggefallen)71
Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse72
Übergangsvorschrift72a
(In-Kraft-Treten)73

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.