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§ 13 BeamtStG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Amtliche Abkürzung
BeamtStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-1-9

Die Vorschriften des nachfolgenden Abschnitts gelten nur bei landesübergreifender Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften sowie bei einer Abordnung oder Versetzung aus einem Land in die Bundesverwaltung.