Versionsverlauf


Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
(Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)
Amtliche Abkürzung
KHEntgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5-24

Vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534)

Red. Anm. : Das Formblatt E2 ist im BGBl. I vom 15. Dezember 2004 auf der Seite 3438 wiedergegeben.

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Krankenhausleistungen2
Abschnitt 2
Vergütung der Krankenhausleistungen
Vereinbarung eines Gesamtbetrags für die Jahre 2003 und 20043
Vereinbarung eines Erlösbudgets für die Jahre 2005 bis 20084
Vereinbarung von Zu- und Abschlägen5
Vereinbarung sonstiger Entgelte6
Abschnitt 3
Entgeltarten und Abrechnung
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen7
Berechnung der Entgelte8
Abschnitt 4
Vereinbarungsverfahren
Vereinbarung auf Bundesebene9
Vereinbarung auf Landesebene10
Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus11
Vorläufige Vereinbarung12
Schiedsstelle13
Genehmigung14
Laufzeit15
Abschnitt 5
Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen16
Wahlleistungen17
Belegärzte18
Kostenerstattung der Ärzte19
Abschnitt 6
Sonstige Vorschriften
Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene20
Übermittlung und Nutzung von DRG-Daten21
Anlage
Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB)Anlage 1

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.