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Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
(Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)
Amtliche Abkürzung
KHEntgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5-24

Vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 14121422)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3299)

Red. Anm.: Das Formblatt E2 ist im BGBl. I vom 15. Dezember 2004 auf der Seite 3438 wiedergegeben.

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Krankenhausleistungen2
Abschnitt 2
Vergütung der Krankenhausleistungen
Grundlagen3
Vereinbarung eines Erlösbudgets4
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen5
Vereinbarung sonstiger Entgelte6
Vereinbarung eines Pflegebudgets6a
Abschnitt 3
Entgeltarten und Abrechnung
Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen7
Berechnung der Entgelte8
Abschnitt 4
Vereinbarungsverfahren
Vereinbarung auf Bundesebene9
Vereinbarung auf Landesebene10
Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus11
Vorläufige Vereinbarung12
Schiedsstelle13
Genehmigung14
Laufzeit15
Abschnitt 5
Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
(weggefallen)16
Wahlleistungen17
Belegärzte18
Kostenerstattung der Ärzte19
Abschnitt 6
Sonstige Vorschriften
Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene20
Übermittlung und Nutzung von Daten21
Anlage
Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB)Anlage

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.