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  • ab 25.05.2012 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 ALVO - Anlage 2
(zu § 10a Abs. 2)

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Amtliche Abkürzung
ALVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-16-1

Kategorien für die Prognose von Führungsaufgaben (§ 10a Abs. 2 ALVO)

Kategorie A:Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird.
Kategorie B:Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. Es werden jedoch folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten:
Kategorie C:Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse kann bei der Beamtin/dem Beamten zurzeit noch keine positive Prognose für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 gestellt werden. Eine erneute Teilnahme an der Führungspotenzialanalyse ist erforderlich. Es werden dafür folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten:
Kategorie D:Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist nicht zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird.