Anlage 2 ALVO - Anlage 2
(zu § 10a Abs. 2)
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
- Amtliche Abkürzung
- ALVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2030-16-1
Kategorien für die Prognose von Führungsaufgaben (§ 10a Abs. 2 ALVO)
Kategorie A: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. |
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Kategorie B: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. Es werden jedoch folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten: |
Kategorie C: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse kann bei der Beamtin/dem Beamten zurzeit noch keine positive Prognose für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 gestellt werden. Eine erneute Teilnahme an der Führungspotenzialanalyse ist erforderlich. Es werden dafür folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten: |
Kategorie D: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist nicht zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. |