Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
(Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (Sächsisches Privatrundfunkgesetz - SächsPRG)
Amtliche Abkürzung
SächsPRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
72-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 69, 684)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2011 (SächsGVBl. S. 114)

Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen1a
Grundsätze für die Veranstaltung von privatem Rundfunk2
Programme im privaten Rundfunk3
Zuordnung technischer Übertragungskapazitäten4
2. Abschnitt
Zulassung der Veranstalter
Zulassung von Rundfunkprogrammen5
Zulassungsvoraussetzungen6
Sicherung der Meinungs- und Angebotsvielfalt7
Vermeidung vorherrschender Meinungsmacht8
Mitwirkungspflichten9
Auswahlgrundsätze10
Zulassung11
3. Abschnitt
Anforderungen an die Programmgestaltung
Programmgrundsätze12
Programmgestaltung13
Jugendschutz, Kurzberichterstattung, europäische Produktionen14
Ausgewogenheit des Programmangebots15
4. Abschnitt
Besondere Pflichten der Veranstalter
Verantwortlichkeit für das Programm16
Aufzeichnungspflicht17
Beschwerderecht18
Gegendarstellung19
Auskunftspflicht20
Verlautbarungsrecht21
Besondere Sendezeiten22
5. Abschnitt
Finanzierung der Programme
Formen der Finanzierung23
Finanzierung, Werbung, Teleshopping, Sponsoring24
6. Abschnitt
Weitere Rundfunknutzungen, Rundfunkerprobung
Weitere Rundfunknutzungen25
Rundfunkerprobung26
7. Abschnitt
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
Rechtsform und Organe27
Aufgaben der Landesanstalt28
Gründungen, Beteiligungen28a
Versammlung der Landesanstalt29
Arbeitsweise und Aufgaben der Versammlung30
Medienrat31
Arbeitsweise und Aufgaben des Medienrates32
Geschäftsführer der Landesanstalt33
Arbeitsweise und Aufgaben des Geschäftsführers34
Finanzierung der Landesanstalt35
Aufsicht über die Landesanstalt36
8. Abschnitt
Verbreitung, Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen auf Plattformen
Zulässigkeit der Weiterverbreitung37
Verbreitung, Weiterverbreitung38
9. Abschnitt
Maßnahmen der Aufsicht
Allgemeine Aufsicht über Veranstalter39
Rücknahme der Zulassung40
Widerruf der Zulassung41
Untersagung der Verbreitung42
Ordnungswidrigkeiten43
10. Abschnitt
Datenschutz und Geheimschutz
Datenverarbeitung zu eigenen publizistischen Zwecken44
Bestandsdaten, Daten über den Empfang von Programmen und Sendungen45
Schutz der Geheimhaltung45a
11. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmungen46
In-Kraft-Treten47