Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
Redaktionelle Abkürzung
BauFordSiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
213-2

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 213-2, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Sicherungsmaßregeln1 - 8
ZWEITER ABSCHNITT *)
Dingliche Sicherung der Bauforderungen
ERSTER BIS SIEBENTER TITEL 9 - 67
*) Amtl. Anm.:
Zweiter Abschnitt: Nicht anwendbar, da die in § 9 vorgesehenen landesrechtlichen Bestimmungen über den Geltungsbereich des Zweiten Abschnitts nicht erlassen worden sind