§ 15 APO-GOSt - Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit"
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
- Amtliche Abkürzung
- APO-GOSt
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
(1) Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 14 Abs. 3.
(2) Die Formen der "Sonstigen Mitarbeit" richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.