Art. 25 BayRDG - Antragstellung
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
- Amtliche Abkürzung
- BayRDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 215-5-1-I
(1) 1Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich zu stellen. 2Im Antrag ist anzugeben, mit welchem Inhalt die Genehmigung erteilt werden soll, insbesondere ob die Genehmigung für Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport erteilt werden soll, welche Art von Krankenkraftwagen eingesetzt wird und wo sein Standort sein soll.
(2) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muss enthalten
- 1.
für den Antragsteller Namen und Betriebssitz, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag, Geburtsort, Wohnort, sowie Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport besitzt oder besessen hat,
- 2.
für die zur Geschäftsführung bestellten Personen Namen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnort, Tätigkeitsort innerhalb des Unternehmens und Angaben zur fachlichen Eignung.
(3) Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die eine Beurteilung
- 1.
der Identifikation des Antragstellers und der zur Führung der Geschäfte berufenen Personen, ihrer Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung sowie
- 2.
der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs
ermöglichen.
(4) Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere ein polizeiliches Führungszeugnis, verlangen.