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§ 16 SächsGDGIn-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
SächsGDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
250-1

(1) Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990 (GBl. Teil I Nr. 53 S. 1068) außer Kraft.

(2) § 15 Abs. 1 tritt am 1. Januar 1996 bei Neubestellungen von Amtsärzten und Amtstierärzten außer Kraft.