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  • ab 31.12.1963 (aktuelle Fassung)

§ 23 HGB - Verbot der Veräußerung ohne das Handelsgeschäft

Bibliographie

Titel
Handelsgesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
HGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4100-1

Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.