§ 23 HGB - Verbot der Veräußerung ohne das Handelsgeschäft
Bibliographie
- Titel
- Handelsgesetzbuch
- Redaktionelle Abkürzung
- HGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4100-1
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.