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§ 42d BRAO - Ermächtigung

Bibliographie

Titel
Bundesrechtsanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
BRAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-8

1 Die Rechtsanwaltskammer beschließt eine Fachanwaltsordnung als Satzung. 2Die Satzung und ihre Änderung bedürfen der Genehmigung der Landesjustizverwaltung. 3In ihr werden geregelt:

  1. 1.
    die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Bestellung und Abberufung der Ausschußmitglieder sowie deren Anspruch auf eine Entschädigung;
  2. 2.
    das Verfahren der Ausschüsse.