§ 42d BRAO - Ermächtigung
Bibliographie
- Titel
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BRAO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 303-8
1 Die Rechtsanwaltskammer beschließt eine Fachanwaltsordnung als Satzung. 2Die Satzung und ihre Änderung bedürfen der Genehmigung der Landesjustizverwaltung. 3In ihr werden geregelt:
- 1.die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Bestellung und Abberufung der Ausschußmitglieder sowie deren Anspruch auf eine Entschädigung;
- 2.das Verfahren der Ausschüsse.