Anlage 1 BKV - Liste der Berufskrankheiten

Bibliographie

Titel
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Amtliche Abkürzung
BKV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-7-2
Nr.Krankheiten
1Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
11M e t a l l e  u n d  M e t a l l o i d e
1101Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen
1102Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen
1103Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen
1104Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen
1105Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen
1106Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen
1107Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen
1108Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen
1109Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen
1110Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
12E r s t i c k u n g s g a s e
1201Erkrankungen durch Kohlenmonoxid
1202Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff
13L ö s e m i t t e l ,  S c h ä d l i n g s b e k ä m p f u n g s m i t t e l  ( P e s t i z i d e )  u n d  s o n s t i g e  c h e m i s c h e  S t o f f e
1301Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine
1302Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
1303Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol
1304Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge
1305Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff
1306Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)
1307Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen
1308Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen
1309Erkrankungen durch Salpetersäureester
1310Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide
1311Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide
1312Erkrankungen der Zähne durch Säuren
1313Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon
1314Erkrankungen durch para-tertiär-Butylphenol
1315Erkrankungen durch Isocyanate
1316Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid
1317Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische
1318Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol
1319Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen
1320Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 180 Butadien-Jahren (ppm × Jahre)
1321Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(μg/m3) × Jahre]
Zu den Nummern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1315:
Ausgenommen sind Hauterkrankungen. Diese gelten als Krankheiten im Sinne dieser Anlage nur insoweit, als sie Erscheinungen einer Allgemeinerkrankung sind, die durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper verursacht werden, oder gemäß Nummer 5101 zu entschädigen sind.
2Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
21M e c h a n i s c h e  E i n w i r k u n g e n
2101Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze
2102Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten
2103Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen
2104Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen
2105Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck
2106Druckschädigung der Nerven
2107Abrissbrüche der Wirbelfortsätze
2108Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben
2109Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Halswirbelsäule) geführt haben
2110Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben
2111Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit
2112Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht
2113Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
2114Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)
2115Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität
2116Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9.500 Tonnen während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden
22D r u c k l u f t
2201Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft
23L ä r m
2301Lärmschwerhörigkeit
24S t r a h l e n
2401Grauer Star durch Wärmestrahlung
2402Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
3Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
3101Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war
3102Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten
3103Wurmkrankheiten der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis
3104Tropenkrankheiten, Fleckfieber
4Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke
41E r k r a n k u n g e n  d u r c h  a n o r g a n i s c h e  S t ä u b e
4101Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)
4102Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
4103Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura
4104Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
-in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
-in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
-bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 × 106 [(Fasern/m3) × Jahre]}
4105Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards
4106Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen
4107Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen
4108Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat)
4109Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen
4110Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereirohgase
4111Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m3) × Jahre] (1)
4112Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose)
4113Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m3) × Jahre]
4114Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht
4115Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen - (Siderofibrose)
4116Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz bei Versicherten, die selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht haben
42E r k r a n k u n g e n  d u r c h  o r g a n i s c h e  S t ä u b e
4201Exogen-allergische Alveolitis
4202Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose)
4203Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz
43O b s t r u k t i v e  A t e m w e g s e r k r a n k u n g e n
4301Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie)
4302Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen
5Hautkrankheiten
5101Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
5102Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe
5103Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung
6Krankheiten sonstiger Ursache
6101Augenzittern der Bergleute

Nach der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2006 (BArbBl. 12/2006 S. 149) gilt:

"Der Ärztliche Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten' beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist zur Anwendung der Berufskrankheit Nr. 4111 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung 'Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m3) × Jahre]' auf Folgendes hin:

Die Legaldefinition dieser Berufskrankheit enthält die Regelvermutung, dass bei einer kumulativen Feinstaubdosis von 100 Jahren der Nachweis der Ursächlichkeit des Steinkohlenstaubes für die Entstehung der Bronchitis bzw. des Emphysems erbracht ist. Die Dosis von 100 Feinstaubjahren stellt keinen absoluten unteren Grenzwert im Sinne eines Abschneidekriteriums dar. Die der wissenschaftlichen Empfehlung des Sachverständigenbeirats von 1995 (veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Ausgabe 10/1995 S. 39 ff.) u.a. zugrunde liegenden Studien von M. Jacobsen zeigten für Raucher und Nieraucher differenzierte Ergebnisse auf. Während für Nieraucher eine Verdoppelung des Erkrankungsrisikos bereits bei einer Dosis von ca. 90 Feinstaubjahren festgestellt wurde, liegt dieses für Raucher bei 100 oder mehr Feinstaubjahren. Da der Feinstaub für alle Steinkohlenbergleute einheitlich als schädigende Leitsubstanz zu betrachten ist, wurde seinerzeit unter Würdigung dieser Erkenntnisse die Regelvermutung von 100 Feinstaubjahren empfohlen, die der Verordnungsgeber durch Verordnung vom 31.10.1997 in die Berufskrankheiten-Verordnung übernommen hat.

Der Ärztlichen Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten' beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf Grundlage seiner wissenschaftlichen Empfehlung von 1995 hierzu fest:

'Unter Berücksichtigung des Raucherstatus und einer Unsicherheit der Messwerte von 5% ergibt sich für Nieraucher ein unterer Grenzwert der Verdoppelungsdosis für das Erkrankungsrisiko von 86 Feinstaubjahren. Für Raucher gilt ein Grenzwert von 100 Feinstaubjahren'."

Zur Anlage 1: Geändert durch V vom 5. 9. 2002 (BGBl I S. 3541), 11. 6. 2009 (BGBl I S. 1273), 22. 12. 2014 (BGBl I S. 2397), 10. 7. 2017 (BGBl I S. 2299), G vom 12. 6. 2020 (BGBl I S. 1248) (1. 1. 2021) und V vom 29. 6. 2021 (BGBl I S. 2245) (1. 8. 2021).