Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
Amtliche Abkürzung
BayBodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2129-4-1-UG

Vom 23. Februar 1999 (GVBl S. 36, BayRS 2129-4-1-UG)

Zuletzt geändert durch § 1 Nummer 174 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird:

InhaltsübersichtArt.
Erster Teil
Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Überwachung und Gefahrenabwehr
Mitteilungs- und Auskunftspflichten1
Erstbewertung2
Katastermäßige Erfassung3
Duldungspflichten, Entschädigung4
Ergänzende Vorschriften für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen5
Sachverständige und Untersuchungsstellen6
Zweiter Teil
Bodeninformationssystem
Zweck des Bodeninformationssystems7
Inhalt des Bodeninformationssystems8
Mitwirkungspflichten, Entschädigung9
Dritter Teil
Aufgaben und Zuständigkeit, Anordnungen, Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen
Aufgaben und Zuständigkeit10
Anordnungen11
Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen12
Vierter Teil
Ausgleichsleistungen, Finanzierung
Ausgleichsleistungen bei Beschränkung der Land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung13
Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien13a
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten14
Außerkrafttreten15