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  • ab 16.11.1988 (aktuelle Fassung)

Art. 2 MontrProtG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Redaktionelle Abkürzung
MontrProtG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Beschlüsse der Vertragsparteien gemäß Artikel 2 Absätze 9 und 10 des Protokolls, die sich im Rahmen der Ziele des Protokolls und des Übereinkommens vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht (Bundesrats-Drs. 105/88) halten, durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen.