Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
(Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG)
- Amtliche Abkürzung
- AdÜbAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 404-29
Vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren | |
Begriffsbestimmungen | 1 |
Sachliche Zuständigkeiten | 2 |
Verfahren | 3 |
Abschnitt 2 | |
Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten | |
Adoptionsbewerbung | 4 |
Aufnahme eines Kindes | 5 |
Einreise und Aufenthalt | 6 |
Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind | 7 |
Abschnitt 3 | |
Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses | |
Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses | 8 |
Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses | 9 |
Abschnitt 4 | |
Zeitlicher Anwendungsbereich | |
Anwendung des Abschnitts 2 | 10 |
Anwendung des Abschnitts 3 | 11 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950)