Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
(Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz - AdÜbAG)
Amtliche Abkürzung
AdÜbAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-29

Vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
Begriffsbestimmungen1
Sachliche Zuständigkeiten2
Verfahren3
Abschnitt 2
Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
Adoptionsbewerbung4
Aufnahme eines Kindes5
Einreise und Aufenthalt6
Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind7
Abschnitt 3
Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses8
Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses9
Abschnitt 4
Zeitlicher Anwendungsbereich
Anwendung des Abschnitts 210
Anwendung des Abschnitts 311

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950)