Anlage 1 ThürLPlG
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürLPlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 230-1
Außer Kraft am 22. Dezember 2012 durch § 19 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450). Zur weiteren Anwendung s. § 17 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450).
Anlage
(zu § 8 Abs. 1)
(1) Der Umweltbericht berücksichtigt Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
- 1.
auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
- 2.
auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 3.
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
- 4.
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
- 5.
die Darstellung in Landschaftsplänen sowie in sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
- 6.
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
- 7.
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Nummern 1, 3 und 4.
(2) Der Umweltbericht besteht aus
- 1.
einer Einleitung mit folgenden Angaben:
- a)
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans und
- b)
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,
- 2.
einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 8 Abs. 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
- a)
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
- b)
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,
- c)
geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und
- d)
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berücksichtigen sind, sowie
- 3.
folgenden zusätzlichen Angaben:
- a)
einer Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, sowie Hinweisen auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse und
- b)
einer allgemein verständlichen Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage.