Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
BbgVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
12-1

Vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Februar 2020 (GVBl. I Nr. 4)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde1
Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde2
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde3
Begriffsbestimmungen4
Unterrichtung der Öffentlichkeit5
Zweiter Abschnitt 
Befugnisse
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde6
Verdeckt Ermittelnde6a
Verdeckt Informationsgebende6b
Besondere Formen der Datenerhebung7
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung7a
Verarbeitung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten8
Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen8a
Sicherheit der Datenverarbeitung9
Observation10
(weggefallen)11
Dritter Abschnitt
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung12
Vierter Abschnitt
Informationsübermittlung
Zulässigkeit von Ersuchen13
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde14
Besondere Auskunftsersuchen14a
Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde15
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde16
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes17
(weggefallen)18
Übermittlungsverbote19
(weggefallen)20
Pflichten der empfangenden Stelle21
Nachberichtigungspflicht22
Fünfter Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle
Parlamentarische Kontrollkommission23
Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission24
Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission25
Die oder der Ständige Bevollmächtigte25a
Ernennung und Rechtsstellung der oder des Ständigen Bevollmächtigten25b
Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission26
Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/67927
Erlass von Verwaltungsvorschriften28
Einschränkung von Grundrechten29