Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
BbgVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
12-1

Vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Januar 2010 (GVBl. I Nr. 1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde1
Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde2
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde3
Begriffsbestimmungen4
Unterrichtung der Öffentlichkeit5
Zweiter Abschnitt
Befugnisse
Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde6
Besondere Formen der Datenerhebung7
Speicherung, Veränderung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten8
(aufgehoben)9
(aufgehoben)10
(aufgehoben)11
Dritter Abschnitt
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung
Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung12
Vierter Abschnitt
Informationsübermittlung
Zulässigkeit von Ersuchen13
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde14
Übermittlung von Informationen durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde14a
Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde15
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde16
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes17
Übermittlung personenbezogener Informationen an die Öffentlichkeit18
Übermittlungsverbote19
Minderjährigenschutz20
Pflichten der empfangenden Stelle21
Nachberichtigungspflicht22
Fünfter Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle
Parlamentarische Kontrollkommission23
Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission24
Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission25
Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission26
Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes27
Erlass von Verwaltungsvorschriften28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten29