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§ 124a SchulG

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
02230-1

(1) (weggefallen)

Nach Nummer 41 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1125) soll in § 124a Absatz 3 Satz 1 nach den Wörtern "Die Jugendverkehrsschulen" die Wörter "als zentrale außerschulische Orte des schulischen Mobilitätsmanagements gemäß § 17a des Berliner Mobilitätsgesetzes" eingefügt werden. Diese Änderung wurde redaktionell in § 124 Absatz 3 Satz 1 durchgeführt.