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§ 16 HSchlG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung
Redaktionelle Abkürzung
HSchlG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-82

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.