§ 16 HSchlG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung
- Redaktionelle Abkürzung
- HSchlG,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 210-82
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.