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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

§ 2 ZZV hF WS 23/24

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2023/2024
Redaktionelle Abkürzung
ZZV hF WS 23/24,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
221

Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der §§ 34 und 35 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Mai 2023 (GV. NRW. S. 256) geändert worden ist.